Katze überfahren, was tun?

Von einem Auto überfahren zu werden ist das vielleicht größte Risiko, welchem Freigängerkatzen ausgesetzt sind. Sollte deine Katze einen verkehrsbezogenen Unfalltod erleiden oder du selbst eine Katze überfahren, stellen sich die Fragen nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Selbiges gilt auch, wenn die Katze den Unfall überlebt, dafür aber schwer verletzt wurde. Handelt es sich um Fahrerflucht? Muss ich den Unfall melden? Wer übernimmt die Haftung für Schäden? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

In Kürze zu: Katze überfahren, was tun?
  • In Verkehrsunfällen mit Katzen gelten je nach Situation verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen; innerorts ist in der Regel der Auffahrende schuldig, wenn man für eine Katze bremst, während außerorts andere Regeln gelten.
  • Wenn man eine Katze überfährt und weiterfährt, ist es zwar keine Fahrerflucht, aber man verliert den Anspruch auf Schadenersatz und kann für Tierquälerei belangt werden, falls das Tier schwer verletzt zurückgelassen wird.
  • Katzenhalter haben in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihre Katze überfahren wird; sie können jedoch den Fahrer bei schweren Verletzungen des Tieres für Tierquälerei anzeigen.

Katze angefahren

Ich bremse, um die Katze nicht zu überfahren & jemand fährt mit auf, wer ist schuld?

Eingangs sei erwähnt, dass die Gesetzgebung in Bezug auf Unfälle etwas kompliziert ist. Beginnen wir mit dem typischen Fall. Du fährst innerorts eine Straße entlang. Zwischen zwei Autos hüpft eine Katze hervor. Du möchtest das Tierchen nicht verletzen, also legst du eine Vollbremsung hin. Das Auto hinter dir kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt dir hinten rein. Wer ist schuld?

Innerorts ist stets der Fahrer des aufgefahrenen Wagens Schuld. Zwar darfst du nicht aus heiterem Himmel eine Vollbremsung hinlegen, wenn du aber für eine Katze bremst, um sie nicht zu verletzen oder sogar zu töten, ist das legitim. Das hintere Fahrzeug hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, sonst hätte es noch rechtzeitig bremsen können.

Außerorts sieht die Sache anders aus. Dort musst du innerhalb von Millisekunden über Leben und Tod der Katze entscheiden. Eine Vollbremsung hinlegen darfst du für die Katze nicht, zumindest nicht im fließenden Verkehr, denn die Unfallfolgen sind üblicherweise gravierender als bei Unfällen in der Stadt, wo langsamer gefahren wird. Zudem kannst du dabei einen Unfall mit Schäden an mehreren Fahrzeugen verursachen.

Du musst abwägen, wie gefährlich die Situation ist. Sind Fahrzeuge hinter dir und ein Ausweichmanöver wäre zu riskant, weil auf der anderen Fahrspur Gegenverkehr angerast kommt, bleibt dir im Grunde nur, draufzuhalten, in der Hoffnung, dass es für das Tierchen kurz und schmerzlos ist. Wenn ein Brems- und / oder Ausweichmanöver keine oder eine vertretbar geringe Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist, kannst du natürlich im Sinne des Lebens der Katze handeln.

Katze überfahren und weiterfahren, ist das Fahrerflucht?

Wenn du eine Katze einfach nur plattfährst und dich vom Unfallort entfernst, handelt es sich nicht um Fahrerflucht. Du machst dich also nicht strafbar. Aber natürlich ist das nicht ganz so einfach, wie es jetzt geklungen haben mag.

Wenn du weiterfährst, verlierst du jeden Anspruch auf Schadenersatz. Sollte durch den Aufprall zum Beispiel eine Delle an der Stoßstange entstanden sein, musst du dafür selbst aufkommen. Bei Haustieren wird immer angenommen, dass sie einen Halter haben, welcher für durch sein Tier entstandene Schäden haftet. Das muss er allein schon deshalb, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Sollte der Halter auffindbar sein, kann der Schaden über dessen Privathaftpflichtversicherung reguliert werden. Das geht aber nur, wenn du den Unfall der Polizei meldest, damit er ordentlich dokumentiert wird. Auch wenn es den Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt, ergibt es also doch Sinn, das Fahrzeug anzuhalten und den Schaden zu melden. Meldest du den Unfall erst später von zu Hause aus, hast du dich vom Unfallort entfernt und kannst keine Ansprüche geltend machen.

Aber das ist noch nicht alles. Du solltest sicherstellen, dass die Katze auch wirklich tot ist. Ist sie nur schwer verletzt und du entfernst dich vom Unfallort, handelt es sich dabei um Tierquälerei. Schließlich quält sich das Tier aufgrund deines Fehlers.

Sollte es so aussehen, als würde die Katze nicht mehr lange leben, weil sie beispielsweise sehr stark blutet, musst du den Unfall melden. Das gilt natürlich auch für leichtere Verletzungen. Solltest du entscheiden, das arme Tier zu erlösen, kann das für dich richtig teuer werden, denn es handelt sich gegen einen eindeutigen Verstoß gegen § 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes.

Zudem kommt es auf die Stelle an, an der das tote Tier liegt. Liegt es so auf der Straße, dass es das Unfallrisiko für andere Autofahrer erhöht, musst du das Tier von der Straße holen. Ist das nicht möglich oder traust du dir das nicht zu, solltest du die Unfallstelle sichern, wie du es bei jedem Unfall machen musst.

Das bedeutet, dass du den Warnblinker einschaltest, deine Warnweste überziehst und das Warndreieck aufstellst. Anschließend rufst du die Polizei an, damit die Unfallstelle geräumt werden kann.

Ich habe eine Katze an- / überfahren. Was jetzt?

Zu allererst stellst du dein Fahrzeug an einer sicheren Stelle ab und schaust nach, wie es der Katze geht. Besonders wichtig ist, ob sie nur verletzt oder tot ist. Ist sie tot, darfst du dich vom Unfallort entfernen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. Dafür muss die flache Katze aber so liegen, dass sie keine Gefahr darstellt. Wie genau das definiert ist, können wir dir auch nicht sagen.

Du solltest aber in jedem Fall die Polizei rufen, allein schon, weil es moralisch richtig ist. Sicherheitshalber sicherst du die Unfallstelle wie kurz zuvor beschrieben. Außer, du kriegst es hin, das Tier von der Straße zu entfernen.

Nachdem du die Polizei informiert hast, kannst du versuchen, Hinweise auf den Halter zu finden. Wenn du ein Tattoo findest oder einen Chip aufspürst, kannst du das den Beamten gleich mitteilen, damit der Halter schnell ermittelt werden kann. Sollte die Katze ein Halsband mit der Adresse oder Telefonnummer des Halters tragen, kannst du diese auch selbst informieren.

Der Halter macht sich mit der Zeit immer größere Sorgen, wenn die Samtpfote immer länger nicht zurück nach Hause kommt. Natürlich ist es gut möglich, dass der Halter, sagen wir mal, impulsiv reagiert, schließlich hast du seine Katze schwer verletzt oder sogar getötet. Da musst du ggf. durch, aber wenn er sich beruhigt hat, wird der Halter sicher dankbar sein, dass du dich wenigstens gemeldet hast, um ihm mitzuteilen, was seinem Schützling passiert ist.

Und selbst, wenn es etwas zynisch klingen mag, du brauchst keine Angst zu haben, dass dir irgendwelche Konsequenzen drohen. Anspruch auf Schadenersatz oder ähnliches hat der Halter nämlich nicht. Um es noch ein klein wenig zynischer zu machen: Sollte durch den Unfall ein Schaden an deinem Auto entstanden sein, haftet der Katzenhalter dafür.

Meldest du Schadenersatzanspruch an und der Katzenhalter lässt es auf einen Prozess ankommen, brauchst du dir keine Sorgen machen, solange du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hast und somit vorausschauend gefahren bist. Hier ist es sogar praktisch, sollte dir jemand aufgefahren sein, denn der Fahrer wird sicherlich nicht zugeben, dass du zu schnell gefahren bist, denn wenn er dir aufgefahren ist, muss er logischerweise ebenfalls zu schnell gewesen sein. Das wäre ja ein Schuss ins eigene Knie.

Hilfe, meine Katze wurde überfahren, was kann ich machen?

Wenn du diesen Ratgeber von Anfang an gelesen hast, kannst du dir wohl denken, dass die Antwort sehr ernüchternd ausfällt. Wenn du befürchtest, deine Katze könnte überfahren worden sein, weil sie viel zu lange schon nicht mehr zurück gekommen ist, kannst du die Schritte unternehmen, welche im Ratgeber „Katze entlaufen“ näher beschrieben sind.

Sollte sich jemand melden, der deine Katze gefunden oder zumindest gesehen hat, hast du wenigstens Gewissheit, auch wenn es eine traurige ist. Am Ende ist es aber wahrscheinlich besser, als sich noch weitere Tage mit der Sorge um den kleinen Liebling herumzuplagen.

Schadenersatz oder Schmerzensgeld steht dir nicht zu, im Gegenteil, hat der Fahrer den Unfall gemeldet und an seinem Auto ist dabei ein Schaden entstanden, stehst du, respektive deine Haftpflichtversicherung, dafür gerade.

Wenn Passanten die Tat beobachtet haben und bezeugen können, dass deine Katze nicht sofort tot war, sondern zunächst „nur“ schwer verletzt war, kannst du den Täter wegen Tierquälerei anzeigen.

Dafür musst du ihn allerdings erst mal ermitteln. Du kannst Zettel aushängen und Zeugen bitten, sich bei dir zu melden, vielleicht hat ja jemand etwas gesehen. Das wäre eine gute Grundlage, um bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Ohne Hinweise wird das nicht viel bringen. Kannst du den Freunden und Helfern nur einen Tag und einen Ort nennen, ansonsten aber nichts weiter, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.

Aber versuche es ruhig. Eine Anzeige aufzugeben ist kostenlos, genau wie die Ermittlung. Ist die Ermittlung nicht erfolgreich und das Verfahren wird eingestellt, kostet dich das ebenfalls nichts.

Wenn du mehr über die Gesetzgebung rund um die Katze wissen möchtest, empfehlen wir dir unseren Ratgeber „Katze und Recht“.

Carsten
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