Katze und Recht

Wir von katze.org recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen. Wir sind allerdings keine Anwälte oder Richter. Die Informationen in diesem Ratgeber stellt die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannte allgemeine Rechtsprechung dar. Dies ersetzt in keiner Weise eine Rechtsberatung. Wir können auch keine Haftung übernehmen. Solltest du rechtliche Probleme bezüglich deiner Katze bekommen, wende dich bitte direkt an die zuständige Stelle, bspw. einen Rechtsanwalt oder eine Behörde.

Am Thema Recht und Gesetz kommen auch Katzenmenschen nicht vorbei. Es gibt Rechte und Pflichten, an die du dich als Katzenhalter halten musst. Gerade bei Freigängern kommt es in der Nachbarschaft oft zum Streit, der nicht selten vor dem Gericht endet. Hier informieren wir dich darüber, was du zum Beispiel beim Mietrecht oder bei Versicherungen für deine Katze beachten solltest.

In Kürze zu: Katze und Recht
  • Katzen können nicht als Erben eingesetzt werden, aber Vorkehrungen für ihre Pflege nach dem Besitzerwechsel können im Testament festgelegt werden. Möglichkeiten dafür sind Testamentsvollstrecker oder festgelegte Alleinerben, die sich um das Tier kümmern sollen.
  • In Eigentumswohnungen ist die Katzenhaltung meist unproblematisch, solange der Hausfrieden nicht gestört wird. Bei Mietwohnungen ist die Katzenhaltung in der Regel erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag enthält spezifische Bedingungen, die dem entgegenstehen.
  • Es gibt keine spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen, aber Schäden, die von ihnen verursacht werden, sind meist in der Privathaftpflicht des Halters abgedeckt. Krankenversicherungen für Katzen existieren, aber sind optional.

Kann ich meine Katze als Erben einsetzen?

Nein. Tiere gelten offiziell als Sache. Da sie nicht rechtsfähig sind, können sie auch nichts erben. Das einzige Wesen, welches ohne Rechtsfähigkeit etwas erben kann, ist ein ungeborenes Kind. Das aber auch nur, wenn es gesetzliche Vertreter für das Kind gibt.

Bitte versuche gar nicht erst, deine Katze als Erbe einzusetzen. Selbst wenn du einen Notar findest, der das Testament absegnet, ist es rechtlich gesehen ungültig. Stattdessen greift die gesetzliche Erbfolge.

Du kannst aber trotzdem festlegen, dass sich jemand um deine Katze kümmert. Eine Möglichkeit ist, einen Alleinerben einzusetzen, der all dein Vermögen und deinen Besitz erbt. Dadurch erbt er automatisch auch deine Katze.

Es ist auch möglich, einen Pfleger zu bestimmen, welcher sich nach deinem Tod um deine Katze kümmert. Es ist sogar möglich, einen Testamentsvollstrecker festzulegen, der eine Strafklausel überwacht. So kannst du beispielsweise verfügen, dass der Pfleger die Pflege und Versorgung deiner Katze übernimmt. Der Vollstrecker hat die Aufgabe, dies zu überwachen. Stellt er fest, dass die Katze vernachlässigt wird, kann er vor Gericht gehen und die Strafklausel geltend machen.

Den Inhalt der Strafklausel kannst du bestimmen. Du kannst beispielsweise verfügen, dass der Pfleger das Erbe verliert, sollte er sich nicht um deine Katze kümmern.

Katze in eigener Wohnung / Eigenheim

Die Katzenhaltung in einer Eigentumswohnung kann man dir kaum verbieten. Wenn der Hausfrieden dadurch nicht gestört wird, sollte alles gut sein. Das heißt, kümmerst du dich gut um deine Katze und reinigst die Katzentoilette nicht erst, wenn es im ganzen Hausflur stinkt, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft kaum Möglichkeiten, dir die Katzenhaltung zu verbieten.

Mit einem Mehrheitsbeschluss kann die Gemeinschaft allerdings durchsetzen, dass die Haustierhaltung im Einzelfall von der Verwaltung oder dem Beirat erlaubt oder verboten werden kann. Obwohl dir die Wohnung gehört, bedeutet das nicht, dass du auch ein Fenstergitter installieren darfst.

Sollten sich die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft an der Optik des Fensternetzes stören, können sie von dir verlangen, dieses wieder zu entfernen. Ob das Netz verschraubt oder nur geklemmt ist, ist dafür irrelevant.

Falls du stolzer Besitzer eines Eigenheims bist, braucht dich das alles nicht großartig zu kümmern. Es ist dein Haus sowie dein Grund und Boden. Da darfst du alles machen, was legal ist. Grundlegend kommt es vor allem darauf an, den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren.

Katzen im Mietrecht

Grundlegend zählen Katzen zu den Kleintieren, deren Haltung in einer Mietwohnung erlaubt ist. Es kommt jedoch immer darauf an, was konkret im Mietvertrag steht. Ein generelles Haustierverbot ist ungültig. Dein Vermieter muss dir zumindest eine Einzelfallentscheidung anbieten.

Deine Chancen, dir eine Katze zulegen zu dürfen, stehen gar nicht mal so schlecht. Ein trotziges auf den Boden stampfen mit „ich will aber keine Katze da drin haben“, kriegt dein Vermieter vor Gericht wohl kaum durch. Er braucht sachliche Gründe, die gegen eine Katzenhaltung sprechen.

Steht in deinem Mietvertrag nichts über Haustiere, wird das juristisch als Erlaubnis angesehen. Dein Vermieter hat jedoch das Recht, die Haustierhaltung zu regulieren. Er darf in den Vertrag schreiben, dass Kleintiere wie Meerschweinchen oder Hamster erlaubt sind, Katzen jedoch nicht. Er darf ebenso schreiben, dass du ihn vor der Anschaffung einer Katze um Erlaubnis bitten musst. In diesem Fall ist die Situation klar, denn du warst dir zum Zeitpunkt der Unterschrift bewusst, was du da vereinbarst.

Die Erlaubnis kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Angenommen, du hast einen Streit mit deinem Vermieter. Der Vermieter könnte auf die Idee kommen, dich zur Kündigung zu animieren, indem er dir die Erlaubnis zur Katzenhaltung wieder entzieht. Das darf er nicht, es sei denn, die Erlaubnis ist an Bedingungen geknüpft, welche im Mietvertrag festgelegt sind. Wenn du dagegen verstößt, kann er veranlassen, dass du deine Katze abgeben musst. Es ist ebenfalls legitim, wenn dein Vermieter die Anzahl der Haustiere begrenzt, sodass du zum Beispiel nur zwei Katzen halten darfst.

Bestimmt möchtest du deine Wohnung katzensicher machen. Damit du gescheit lüften kannst, empfehlen wir ein Fenstergitter für Katzen zu installieren. Um sie fest anzubringen, verschraubst du den Rahmen mit der Fassade an der Außenseite des Fensters. Hier musst du tatsächlich deinen Vermieter um Erlaubnis fragen, denn dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung des Gebäudes, was dir ohne Erlaubnis verboten ist.

Katzen und Versicherungen

Deutschland ist das Land der Versicherungen. Die Menschen hier sind eher über- als unterversichert. Nun stellst du dir vielleicht die Frage, wie es denn mit deiner Katze aussieht? Sicherlich braucht deine Katze keine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber was ist mit den realen Gefahren? Wenn sie Schäden anrichtet oder ernsthaft krank wird? Da ist eine Versicherung für deine Katze sicher nicht schlecht. Und tatsächlich gibt es welche.

Haftpflichtversicherung

So etwas wie eine Haftpflichtversicherung für Katzen gibt es nicht. Wenn deine Katze einem Dritten Schaden zufügt, egal auf welche Art, haftest du als ihr Halter. Wenn deine Katze jemanden kratzt oder beißt, einen Unfall verursacht oder sonstige Schäden zufügt, bezahlst du dafür, und zwar ohne Begrenzung nach oben.

Beispiel: Du hast Besuch. Dein Besucher streichelt deine Katze, die ihm urplötzlich in die Hand beißt. Ein Katzenbiss ist so gefährlich, dass es möglich ist, dass die Hand amputiert werden muss. Dadurch ist dein Besucher nicht mehr arbeitsfähig und hat entsprechende finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Du bezahlst alles, den Lohnausfall, Schmerzensgeld, die gesundheitliche Versorgung, einfach alle Kosten, die infolge des Katzenbisses anfallen.

Anderes Beispiel: Deine Katze hat Freigang. Sie möchte über die Straße huschen. Ein Autofahrer kann gerade noch ausweichen, rammt mit seinem Auto aber mehrere parkende Fahrzeuge und zu guter Letzt hat er noch jemanden vom Fahrrad gerammt, der danach querschnittsgelähmt ist. Das zahlst alles du. Wenn nicht, bedeutet das für dich ein Leben am Existenzminimum, denn jeder Verdienst darüber hinaus, wird für die Begleichung der Kosten einbehalten.

Aber ruhig Blut, du wirst vermutlich eine Privathaftpflichtversicherung haben. Du als der Halter deiner Katze haftest für Schäden, die deine Katze anrichtet. Jede gängige Privathaftpflicht haftet auch für Schäden, die Kleintiere bis inklusive Katzen anrichten. Es gibt so gut wie keine Haftpflichtversicherung, die solche Kosten nicht übernimmt. Schau aber zur Sicherheit bitte nochmal in deine Versicherungsunterlagen. Nur für den Fall, dass du eine Ausnahme erwischt haben solltest.

Solltest du keine Privathaftpflichtversicherung haben, möchten wir dich bitten, dich zu informieren und dringend eine abzuschließen. Schon ab 30 Euro pro Jahr (!) kannst du Schäden durch dich und deine Katze in Höhe von mehreren Millionen Euro versichern.

Krankenversicherung

Katzen können ein teures Hobby werden, vor allem wenn sie irgendwann alt und gebrechlich werden. Deine Privathaftpflicht haftet für Schäden, die du oder deine Katze anrichtest. Deine Krankenversicherung trägt jedoch nicht die Kosten für Krankheiten oder Operationen deiner Katze. Das musst du in voller Höhe selbst bezahlen.

Das Thema ist recht komplex. Wenn du mehr wissen möchtest, schaue dir doch bitte unseren Ratgeber über die Katzenkrankenversicherung an.

Meine teure Rassekatze ist krank, Rückgaberecht?

Das hängt ganz vom Kontext ab. Bei einem Kauf von Privat hast du wenig Chancen. Du konntest dir das Tier vorher ansehen und hattest jedes Recht, dir Belege über gesundheitliche Behandlungen zeigen zu lassen. Hast du keine Einsicht verlangt oder bekommen, ist das wohl dein Problem. Außerdem hast du wahrscheinlich keine Quittung und da es sich eben um ein Privatgeschäft handelt, sieht es rechtlich sehr schwer aus.

Anders ist es, wenn du dir eine Katze vom Züchter zulegst. Sobald du das Tier hast, hast du sechs Monate lang ein Rückgaberecht. Das gilt aber nur, wenn die Katze nicht in Ordnung war. Ist sie zum Beispiel taub, wird davon ausgegangen, dass sie es schon bei der Abgabe war. Der Züchter ist in der Bringschuld und müsste nachweisen, dass deine Katze vollkommen gesund war, als du sie gekauft hast.

Manche Sachen fallen erst später auf. Angenommen, der Züchter hat dir ein Kitten verkauft, welches er als zuchttauglich eingestuft hat. Später stellt sich heraus, dass deine Katze eben doch nicht zuchttauglich ist. Dann steht dir wahrscheinlich Schadenersatz zu, sofern nicht bewiesen werden kann, dass du auf irgendeine Weise die Zuchtuntauglichkeit selbst herbeigeführt hast oder von einer Krankheit verursacht wurde.

Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es allerdings nicht. Es gilt das übliche Handelsrecht, denn offiziell – lass dir das mal auf der Zunge zergehen – handelt es sich dabei um einen Verbrauchsgüterverkauf. Das Rückgaberecht von 14 Tagen gilt ausschließlich für den Versandhandel. Das gibt es, da der Kunde die Ware vor dem Kauf nicht ansehen oder überprüfen kann.

Wenn dir Geschäfte solch ein Rückgaberecht einräumen, tun sie das aus Kulanz und um mit den Online-Versandhändlern mithalten zu können. Ein gesetzliches Rückgaberecht für Katzen gibt es nicht. Solltest du in den ersten Tagen feststellen, dass du mit dem Kitten einfach nicht klarkommst, kannst du nur auf Kulanz hoffen, es sei denn, im Kaufvertrag sind bereits etwaige Bedingungen vereinbart.

Rechtliche Lage für Freigänger

Katzen dürfen ohne größere Bedingungen nach draußen. Jede Katze hat das Recht auf eine artgerechte Haltung, da gehört der Freigang mit dazu. Natürlich ist es auch erlaubt, reine Stubentiger zu halten, sofern sie alles haben, was sie brauchen. Dass deine Katze nach draußen darf, kann dir niemand verbieten.

Deine Nachbarn müssen fremde Katzen in ihrem Garten tolerieren. Trotzdem kann deine Katze nicht tun und lassen, was sie möchte. Die Rechtsprechung ist hier nicht immer einheitlich. Es handelt sich dabei schließlich auch nicht um einheitliche Fälle, sondern um individuelle Einzelfälle.

Grundlegend muss dein Nachbar bis zu zwei Katzen in seinem Garten dulden. Schwierig wird es aber, wenn deine Katze ihm zum Beispiel regelmäßig vor die Terrassentür kackt oder Fische aus seinem Gartenteich erbeutet. Wenn dein Nachbar deine Katze für nicht zumutbar hält, kann er dagegen vorgehen und zum Beispiel Schadenersatz von dir einklagen.

Sollte sich Streit anbahnen, solltest du zuerst das Gespräch suchen. In den meisten Fällen lassen sich derartige Probleme irgendwie zwischenmenschlich lösen ohne die Nachbarschaftverhältnisse zu vergiften.

Sollte deine Katze Schäden verursachen, wie zum Beispiel teure Koi-Karpfen erbeuten oder den Lack der Motorhaube eines Autos zerkratzen, haftest du für die Schäden. Im Normalfall sind diese von deiner Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Üblicherweise liegt die Beweislast beim Geschädigten. Dieser muss beweisen, dass deine Katze für die Schäden verantwortlich ist.

Trennung – Wer behält die Katze?

Eine Trennung oder gar eine Scheidung ist eigentlich niemals schön. Besonders unschön ist es, wenn eine Katze im Spiel ist. Wem steht sie zu? Der Einfachheit halber gehen wir exemplarisch davon aus, dass du ein Mann bist und mit einer Frau in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Aus irgendeinem Grund habt ihr eure Beziehung beendet und müsst euer Eigentum untereinander aufteilen.

Aus rechtlicher Sicht ist eine Katze ein Gegenstand. Eure Katze wird grundlegend nicht groß anders behandelt als eure Couch oder euer Fernseher. Grundlegend sieht es so aus, dass die Person, die auf einer Rechnung steht, Anspruch auf das erworbene „Produkt“ hat. Wenn aus der Rechnung eindeutig hervorgeht, dass du den Fernseher gekauft hast, hast du sehr gute Chancen, ihn nach der Trennung nicht abgeben zu müssen.

Für eure Katze gilt das Gleiche. Habt ihr euch eine Rassekatze gekauft, habt ihr mit Sicherheit eine Rechnung bekommen. Wer dort unterschrieben hat, dem gehört die Katze. Schwierig wird es allerdings, wenn ihr eure Katze von Privat gekauft habt, denn dann ist eine Rechnung eher unüblich..

Eindeutig ist es nur, wenn die Katze schon vor eurer Beziehung existiert hat. Solltest du die Katze in die Beziehung eingebracht haben, gehört sie dir. Sollte deine Partnerin die Katze mitgebracht haben, war sie davor schon ihr „Eigentum“ und bleibt es wohl weiterhin.

Sind die zuvor genannten Umstände nicht gegeben, kann es haarig werden. Das Wohlergehen des Tieres ist dem sachlichen Rechtsstaat im Grunde genommen egal. Ob du jetzt zehnmal so viel verdienst wie deine Partnerin und daher problemlos gute Verpflegung und Tierarztbesuche bezahlen kannst, interessiert niemanden. Es interessiert ebenfalls niemanden, wer sich besser um das Tier gekümmert hat. Selbst, wenn du dich alleine um Futter und Katzentoilette gekümmert hast, hast du dadurch kein Rechtsanspruch auf die Mieze.

Im Gegensatz zu einem Kind gibt es kein gesetzliches Besuchsrecht bezüglich der Katze. Die Mieze muss einer Person zugesprochen werden. Ob die andere Person die Katze besuchen darf, entscheidet allein der Richter oder die Richterin. Es ist wohl einfach am besten, wenn ihr euch privat einigt, zu wem die Katze kommt und, ob die andere Person sie besuchen kommen darf.

Wie bereits erwähnt, gilt die Katze als Gegenstand. Der Part von euch, der die Katze behalten darf, muss auch für den Unterhalt aufkommen. Solltest du eure Katze bekommen, ist deine Ex-Partnerin zu keinerlei Unterhaltszahlung verpflichtet.

Gibt es einen Kaufvertrag, zählt vor dem Gericht in der Regel der auf der Rechnung angegebene Betrag. Euer gemeinsam angeschafftes Eigentum wird zu gleichen Teilen auf euch beide aufgeteilt, sofern ihr euch nicht privat geeinigt habt, wer was behalten darf. Da eine Rassekatze gerne mal um die 700 Euro kostet, hat die andere Person Anspruch auf Gegenstände in Höhe der Kaufsumme.

Abschließend möchten wir erneut erwähnen, dass es sich hier um den rechtlichen Normalfall handelt. Das bedeutet, dass meistens so entschieden wird. Im Einzelfall kann es jedoch anders sein. Dieser Artikel dient der Orientierung und ist keine rechtlich relevante Verhandlungsgrundlage. Deinen spezifischen Fall musst du mit deinem Rechtsanwalt besprechen.

Carsten
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