Katze von der Steuer absetzen

Katze von der Steuer absetzen
Unter bestimmten Umständen kannst du Ausgaben für deine Katze steuerlich geltend machen.

Eine Katze zu halten ist eigentlich nicht teuer, aber im Laufe eines Jahres kann schon ein stattliches Sümmchen zusammenkommen. Da liegt die Idee nahe, zumindest einen Teil der Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Tatsächlich sind manche Leistungen im Rahmen der Katzenhaltung steuerlich absetzbar. Hier erklären wir dir, welche Kosten, die dir durch deine Katze entstehen, von der Steuer absetzbar sind.

Wir von katze.org recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen. Wir sind allerdings keine Juristen, Finanzberater oder Steuerberater. Die Informationen in diesem Ratgeber stellen die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannte allgemeine Rechtsprechung dar. Dies ersetzt in keiner Weise eine Steuerberatung oder Rechtsberatung. Wir können auch keine Haftung übernehmen. Bei Problemen mit deiner Steuererklärung wendest du dich bitte direkt an die zuständige Stelle, bspw. das Finanzamt, einen Rechtsanwalt oder deinen Steuerberater.

In Kürze zu: Katze von der Steuer absetzen
  • Ausgaben für die Katzenhaltung können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden, darunter Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Urlaubsbetreuung der Katze in der eigenen Wohnung und Tierpflege, wenn sie beruflich notwendig ist.
  • Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder eine Katzenkrankenversicherung sind in der Regel nicht absetzbar, es sei denn, die Katze wird beruflich genutzt. Ausnahmen gelten auch für therapeutisch verschriebene Katzen, bei denen die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
  • Normale Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Katzenfutter, Streu oder Tierarztkosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Katze wird beruflich genutzt oder ist aus medizinischen Gründen erforderlich.

Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

Eine Katze zu halten ist in der Regel eine Privatsache. Rein rechtlich zählt das als Privatvergnügen. Obwohl es sich um die Pflege eines Lebewesens handelt, wird die Katzenhaltung nicht anders behandelt als irgendein sonstiges Hobby. Wenn du Klavier spielen möchtest, brauchst du ein Klavier und höchstwahrscheinlich auch Klavierunterricht. Zwischendurch muss das Klavier auch mal gestimmt werden. Diese Kosten kannst du nicht steuerlich geltend machen. Selbiges gilt für deine Katze.

Ein paar Ausnahmen gibt es allerdings. Als Privatperson kannst du ein paar Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Urlaubsbetreuung deiner Katze, wenn sie in deiner Wohnung stattfindet.

Wenn du beruflich auf deine Katze angewiesen bist, sieht die Sache besser aus. Eine Katze kann dann als Arbeitsmittel geltend gemacht werden, wodurch unter den richtigen Umständen sogar Kosten für Tierarztbesuche von der Steuer abgesetzt werden können. Nachfolgend gehen wir auf verschiedene Kosten, die im Rahmen der Katzenhaltung anfallen können, genauer ein.

Anschaffungskosten

Du möchtest dir eine Katze zulegen, aber nicht irgendeinen Mischling, sondern eine teure Rassekatze? Die Anschaffungskosten einer normalen Hauskatze sind steuerlich irrelevant, wir haben für unsere drei Katzen insgesamt 50 Euro bezahlt. Aber eine Rassekatze kostet gerne mal 700 Euro oder sogar noch mehr. Da ist die Frage, ob du sie von der Steuer absetzen kannst, sicherlich berechtigt.

Leider ist das nicht möglich. Die Haltung einer Katze oder eines anderen Haustiers ist Privatsache. Du kannst ja auch die Kosten für einen neuen Satz Golfschläger oder ein Musikinstrument nicht von der Steuer absetzen, es sei denn, du bist beruflich darauf angewiesen. Dann ist das möglich.

Das trifft auch auf Katzen zu. Die private Katzenhaltung ist allein deine Angelegenheit. Wenn du die Katze beruflich brauchst, kannst du die Kosten jedoch tatsächlich steuerlich geltend machen. Du musst nur nachweisen können, dass du auf die Katze angewiesen bist. Das könnte möglicherweise der Fall sein, wenn du dich als Psychotherapeut oder -therapeutin auf Tiertherapie bzw. tiergestützte Therapie spezialisiert hast und die Katze als Therapiekatze benötigst.

Arbeitstiere / Katze als Arbeitsmittel

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Wenn du auf eine Katze angewiesen bist, um deinen Beruf auszuüben, kannst du die Kosten steuerlich absetzen. Deine Katze ist dann ein Arbeitstier bzw. Arbeitsmittel.

Bei Hunden ist es so, dass zum Beispiel die Kosten, die ein Polizeihund verursacht, als Werbungskosten absetzbar sind. Das beinhaltet auch die Kosten für Tierarztbesuche und Futter. Es ist demnach durchaus denkbar, dass du diese Kosten auch für deine beruflich notwendige Katze geltend machen kannst.

Anschaffungskosten werden üblicherweise abgeschrieben. Du rechnest die Anschaffungskosten auf die durchschnittliche Lebenserwartung deiner Katze um und schreibst sie entsprechend ab.

Katzenfutter und Katzenstreu

Als Privatperson kannst du regelmäßig anfallende Kosten wie die für Katzenfutter und Streu nicht steuerlich absetzen. Es verhält sich da genau wie mit den Anschaffungskosten. Das sind freiwillige Ausgaben, vergleichbar mit Verbrauchsmaterial für die Ausübung deines Hobbys.

Derartige Kosten kannst du höchstens absetzen, wenn du die Katze aus beruflichen Gründen hältst.

Katzenhaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das gilt allerdings nur für Tiere, für die du eine solche Versicherung abschließen musst, wenn es regional vorgeschrieben ist. Bei Tieren wie Hunde und Pferde ist das häufig der Fall.

Deine Katze ist für gewöhnlich in deiner privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, sodass eine zusätzliche Katzenhaftpflichtversicherung absolut unnötig ist. Du hast die Möglichkeit, dir von deiner Versicherung eine Bestätigung einzuholen, aus der hervorgeht, wie groß der Anteil deiner Beiträge ist, welcher für den Versicherungsschutz deiner Katze verwendet wird.

Diesen Anteil kannst du ggf. von der Steuer absetzen. Nun gibt es leistungsstarke Haftpflichtversicherungen schon für weniger als zehn Euro pro Monat. Der Anteil für die Versicherung von Schäden, die deine Katze verursacht, dürfte wohl im unteren Centbereich liegen. Die mögliche Steuerersparnis ist den Aufwand wahrscheinlich einfach nicht wert.

Katzenkrankenversicherung

Die Krankenversicherung für deine Katze ist eine rein freiwillige Versicherung. Als solche ist sie nicht steuerlich absetzbar.

Das ist nur möglich, wenn du aus beruflichen Gründen auf die versicherte Katze angewiesen bist.

Spenden für den Tierschutz

In einem gewissen Rahmen kannst du Spenden steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Das gilt auch für Spenden an Organisationen für den Tierschutz, beispielsweise für Tierheime. Du solltest jedoch darauf achten, dass die Organisation von der Körperschaftssteuer befreit ist.

Du kannst auch Sachspenden steuerlich absetzen. Wenn du zum Beispiel regelmäßig ein paar Kartons Katzenfutter ins Tierheim bringst, kannst du die Kosten dafür unter Umständen absetzen, wenn das Tierheim dir eine Zuwendungsbestätigung ausstellt.

Therapeutisch verschriebene Katze

Wenn du eine Psychotherapie machst oder in psychiatrischer Behandlung bist, kann es passieren, dass du eine Katze verschrieben bekommst. Eine Katze auf Rezept zu bekommen klingt komisch, kann allerdings passieren. Es kommt auch nicht allzu häufig vor, dass ein Therapeut so weit geht, einem Patienten eine Katze zu verordnen, aber bei sehr schweren Depressionen kann es beispielsweise sinnvoll sein.

Natürlich kann dich kein Therapeut oder Psychiater zwingen, dir eine Katze anzuschaffen. Er kann es dir jedoch nahelegen, wenn er es als heilungsfördernd betrachtet. In diesem Fall kannst du die Kosten der Katze, auch die laufenden und die von Tierarztbesuchen, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Aber wie immer ist es nicht ganz so einfach. Du brauchst ein Attest deines behandelnden Arztes. Darin muss stehen, dass er dir dringend empfiehlt, eine Katze zu halten. Empfiehlt er lediglich die Haltung eines Haustiers, könntest du dir auch ein noch günstigeres Tier zulegen, beispielsweise einen Wellensittich.

Um möglichst wenig Stress mit dem Finanzamt zu bekommen, wäre es außerdem ratsam, zusätzlich eine Bescheinigung des medizinischen Dienstest deiner Krankenversicherung oder eines Amtsarztes vorweisen zu können. Wichtig ist auch, dass du nicht bereits eine Katze hast, denn sonst wirkt es, als würde dir dein Therapeut eine Art Steuererleichterung verschreiben. Das Tier darfst du dir erst nach der Ausstellung des Attests anschaffen, eben auf ärztlichen Rat hin.

Tierarztkosten

Gegen hohe Rechnungen deines Tierarztes kannst du nicht viel unternehmen, zumindest nicht, was die Steuern betrifft. Wenn du deine Katze auch privat hältst, wirst du da nicht viel machen können.

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Ausgenommen sind Tiere, welche du aus rein beruflichen Gründen hältst. So ein Beispiel wäre ein Polizeihund. Als Diensthundführer bist du an den Hund gebunden, ihr lebt miteinander. Entsprechend werden viele Kosten von der Polizei bezahlt. Meistens sind es auch Kosten für Tierarztbesuche. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du die Ausgaben wahrscheinlich von der Steuer absetzen.

Bezogen auf Katzen bedeutet das, dass es evtl. die Möglichkeit gibt, Tierarztkosten für eine Therapiekatze geltend zu machen. Das müsstest du aber von einem Experten prüfen lassen.

Ein paar Kosten, beispielsweise für Pflege und Betreuung, kannst du steuerlich absetzen, wenn entsprechende Maßnahmen bei dir zu Hause durchgeführt werden. Dann sind es haushaltsnahe Dienstleistungen. Es gibt auch Tierärzte, die Hausbesuche machen. Das wird aber allgemein nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt und ist nicht steuerlich absetzbar. So entschied das Finanzgericht Nürnberg im Oktober 2012 (4 K 1065/12).

Tierfriseur / Tierpflege

Du hast eine Katze, die beispielsweise aufgrund ihres langen Fells eine besondere Pflege braucht, beispielsweise regelmäßige Besuche bei einem Tierfriseur?

Derartige Kosten kannst du durchaus steuerlich absetzen. Die Bedingung ist jedoch, dass die Pflege in deinen eigenen vier Wänden durchgeführt wird. Dann handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Art der Pflege ist dabei nicht sonderlich relevant, auch Dienstleistungen wie Krallenpflege solltest du steuerlich absetzen können.

Nimmst du derartige Dienstleistungen jedoch außer Haus in Anspruch, kannst du die Kosten nicht absetzen.

Urlaubsbetreuung

Wenn du ohne deine Katze in den Urlaub fährst und jemanden mit der Betreuung deiner Katze beauftragst, kannst du die Kosten steuerlich absetzen. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine professionelle Betreuung handelt. Die betreuende Person sollte ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben und eine Rechnung stellen dürfen. Natürlich reicht es auch aus, wenn die Person als Angestellte eines Unternehmens für Tierbetreuung arbeitet.

Allerdings kannst du die Kosten nur absetzen, wenn deine Katze bei dir zu Hause betreut wird. Dann nämlich handelt es sich bei der Betreuung um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Früher war es so, dass nur die An- und Abreisekosten der Betreuung absetzbar waren. Mittlerweile wurde der Begriff erweitert und es sind auch Tätigkeiten absetzbar, die du normalerweise selbst ausführen würdest, beispielsweise das Füttern oder die Fellpflege. Du kannst nicht das Futter selbst von der Steuer absetzen, wohl aber die Kosten für die Verabreichung des Futters.

Rein private Betreuung oder Betreuung durch Freunde kannst du in der Regel nicht absetzen. Selbiges gilt, wenn du deine Katze in einer Tierpension unterbringst. Dann handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung und du kannst die Kosten nicht absetzen.

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